Über die aktuelle Rechtsprechung in 200 Sekunden
Die Videoreihe „Aktuelle Rechtsprechung in 200 Sekunden“ vermittelt aktuelle und examensrelevante Gerichtsentscheidungen kompakt und verständlich in 200 Sekunden. Die Inhalte werden von renommierten Dozenten verschiedener Rechtsgebiete erläutert und bieten einen schnellen Überblick über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung.
Neben dem älteren Kanal „Der Jurist“ gibt es inzwischen den neuen und aktuellen Kanal „Aktuelle Rechtsprechung in 200 Sekunden“. Inhaltlich bleibt das Konzept dabei unverändert: Beide Kanäle vermitteln aktuelle und examensrelevante Rechtsprechung kompakt, verständlich und praxisnah. Die kurzen Beiträge bereiten wichtige Entscheidungen prägnant auf und bieten eine schnelle Möglichkeit, juristische Entwicklungen im Blick zu behalten.
Viel Spaß Ihnen beim Stöbern!
Mediathek aktuelle Rechtsprechung in 200 Sekunden
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Kanal „aktuelle Rechtsprechung in 200 Sekunden“: https://www.youtube.com/channel/UCv-XBh1K-Oe8go8yiXRSu5A
Kanal „Der Jurist“: https://www.youtube.com/channel/UCfbRoPYOGa9D6LwANklSgCw
Über die Dozenten

Prof. Dr. Thomas Riehm ist seit 2013 Ordinarius für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau. Seit 2014 ist er Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat und ein außerordentlicher Förderer des Juristen. Dies hat er auch beim Projekt „Aktuelle Rechtsprechung in 200 Sekunden“ bewiesen, bei der er sich als Pionier verdient gemacht hat.
Bekannt ist er bei Studierenden unter anderem durch seine im Verlag C.H. Beck erschienenen Examinatorien im BGB AT sowie im Delikts- und Schadensrecht (letzteres gemeinsam mit Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit), älteren Semestern auch von den JuS Lern-CDs und vom Lehrbuch zum neuen Schuldrecht (gemeinsam mit Prof. Dr. Stephan Lorenz). Zudem kommentiert er im Beck’schen Online-Großkommentar (BeckOGK) die §§ 275, 280-283, 324 BGB. Prof. Dr. Riehm ist auch der Erfinder des „Battle Leistungsstörungsrecht“, das nach der Premiere in Passau im Folgejahr an der Bucerius Law School stattfand. Bei diesem rhetorischen Wettstreit treten bekannte Vertreter des Leistungsstörungsrechts – neben Prof. Dr. Riehm noch Prof. Dr. Beate Gsell und Prof. Dr. Stephan Lorenz aus München sowie Prof. Dr. Florian Faust Hamburg – gegeneinander an und verfechten ihre Auffassungen unter dem kritischen Blick der Jury – der vielen zuschauenden Studierenden.
In den letzten Jahren widmete er sich verstärkt den Bereichen Alternative Streitbeilegung einschließlich Schiedsverfahrensrecht sowie IT-Recht und Legal Tech. Um letzteren Themenkomplex jedermann näher zu bringen, organisierte er mit Prof. Dr. Martin Fries eine Ringvorlesung an der Universität Passau, zu der das „Who`s Who“ der Branche zu Vorträgen kam.
In Anerkennung seines Engagements in der Lehre wurde ihm im Juni 2018 der Ars legendi-Fakultätenpreis für exzellente Hochschullehre in den Rechtswissenschaften verliehen . Es ist die höchste nationale Auszeichnung in diesem Bereich.

Professor Dr. Brian Valerius hat seit Oktober 2022 den Lehrstuhl für Künstliche Intelligenz im Strafrecht an der Universität Passau inne. Zuvor war er elf Jahre Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinstrafrecht an der Universität Bayreuth.
Bei den Studierenden dürfte er vor allem durch zahlreiche didaktische Werke und Beiträge bekannt sein. Unter anderem hat er eine „Einführung in den Gutachtenstil“ verfasst und ist er Co-Autor von drei Lehrbüchern zum Allgemeinen und zum Besonderen Teil des Strafrechts (zusammen mit Eric Hilgendorf) sowie des „Examenskurs Strafecht“ (zusammen mit Felix Ruppert). Außerdem wirkt er an verschiedenen Kommentaren mit und hat etwa umfassendere Partien im Beck‘schen Online-Kommentar zum Strafgesetzbuch, im Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung und im Leipziger Kommentar übernommen.
In seiner Forschung widmet sich Brian Valerius dem gesamten materiellen Strafrecht sowie dem Strafverfahrensrecht. Hierbei stehen nicht zuletzt Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung und mit Künstlicher Intelligenz im Vordergrund. Zudem beschäftigt er sich gerne mit dem Medizinstrafrecht.
Für seinen Einsatz in der Lehre erhielt er 2016 den Preis für gute Lehre durch die Fachschaft RW Bayreuth. Im Jahr 2021 würdigte das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sein Engagement mit dem Preis für gute Lehre.

Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gewerblicher Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) ist seit 1. April 2018 Inhaber des Lehrstuhls für „Privatrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Digitalisierung“ an der Universität Passau; er ist auch Mitglied des Instituts für Rechtsdidaktik. Sowohl die Vielzahl an Abschlüssen als auch seine Lehrstuhlbezeichnung indizieren, dass seine Interessen vielfältig sind: Er unterrichtet alle fünf Bücher des BGB, aber auch das zu den Pflichtfächern gehörende Handels- und Gesellschaftsrecht. Er stellt regelmäßig Klausuren in der Ersten Juristischen Staatsprüfung in NRW, die er auch im Passauer Klausurenkurs zweitverwertet.
Neben Kommentierungen zum BGB (etwa Umdeutung, Stück- und Gattungsschuld oder Leistungsort) und Gesellschaftsrecht (insb. GmbH und AG) ist er auch Autor mehrerer Kurzlehrbücher. Darüber hinaus bietet er nicht nur Youtube-Aufzeichnungen von Veranstaltungen (etwa Klausurenkursbesprechungen), sondern auch E-Learningplattformen (Onlinekurse zum BGB unter https://learn.jura.uni-passau.de/, Multiple-Choice/Karteikarten etc. unter https://visilex.jura.uni-passau.de) an. Hinzu kommt die Entwicklung und Betreuung von Portalen etwa für elektronische Prüfungen (https://pruefung.jura.uni-passau.de) und zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Juristischen Fakultät.
Außerhalb des Pflichtfachstoffs liegen seine Forschungsschwerpunkte im Bereich der großen digitalen Plattformbetreiber (Meta, Amazon, Microsoft, Alphabet, etc.), im Recht der Künstlichen Intelligenz, im Daten- und Datenschutzrecht sowie im Urheberrecht. Hier betreut er Dissertationen, nimmt an Tagungen teil und wirkt an Gesetzgebungsprozessen mit. Zudem ist er „Of Counsel“ in einer datenschutzrechtlich spezialisierten Kanzlei und hält so auch den Kontakt zur Rechtspraxis.

Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M. European Law (London), Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth) wurde 1973 in Düsseldorf geboren und wuchs in Wesel am Niederrhein auf. Er studierte Rechtswissenschaften mit wirtschafts-
wissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth (Erstes Staatsexamen 1999) sowie europäisches und internationales Wirtschaftsrecht an der University of London (LL.M. 2000). Nach der Promotion zum Dr.jur. an der Universität Bayreuth (2002) absolvierte er – mit kurzer Unterbrechung – den Vorbereitungsdienst in Bayreuth, Brüssel, München und Speyer (Zweites Staatsexamen 2005, München). Von 2001 bis 2003 war Prof. Herrmann Wissenschaftlicher Mitarbeiter, von 2003 bis 2009 Wissenschaftlicher Assistent von Prof. Dr. Rudolf Streinz, zunächst an der Universität Bayreuth, später an der Ludwig-Maximilian-Universität München, wo er sich im Februar 2009 habilitierte. Von 2006 bis 2007 war Prof. Herrmann als Jean-Monnet-Fellow am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz tätig. Im Sommersemester 2008 vertrat er einen Lehrstuhl für Europarecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Seit dem Wintersemester 2008/09 vertrat Prof. Herrmann zunächst den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europarecht an der Universität Passau und wurde im Juni 2009 zum Inhaber des Lehrstuhls, nunmehr für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, ernannt. Rufe nach Würzburg (2011), Saarbrücken (2014) und Salzburg (2018) lehnte er ab. Von 2017 bis 2020 war Professor Herrmann EU-Kandidat für eine Nominierung als Mitglied des Berufungsgremiums der Welthandelsorganisation (Appellate Body der WTO). Seine Hauptarbeitsgebiete liegen im Europäischen Verfassungs- und Wirtschaftsrecht sowie im Internationalen Wirtschaftsrecht. Herr Prof. Herrmann war Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Studienstiftung des deutschen Volkes, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes sowie der United Kingdom Association of European Law. Er ist Mitglied in der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer, der Gesellschaft für Rechtsvergleichung/Wissenschaftliche Gesellschaft für Europarecht, des Arbeitskreises Europäische Integration, und der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht. Zur Lehrstuhl-Webseite: https://www.jura.uni-passau.de/herrmann/lehrstuhlteam/prof-dr-christoph-herrmann

Prof. Dr. Kai von Lewinski ist seit 2014 Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht an der Universität Passau. Seit 2015 ist er Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat und engagiert sich für den Juristen auch bei dessen sonstigen Aktivitäten. Dies hat er erst im Juni 2018 durch die Moderation der Podiumsdiskussion „Vorverurteilung durch Medien“ unter Beweis gestellt.
Früher war von Lewinski ein passionierter Fußballer, der auch an der Fußballweltmeisterschaft der Rechtsanwälte in Marrakesch im Jahre 2000 teilnahm. Heute liegt sein wissenschaftlicher Schwerpunkt im Medien-, Informations- sowie Berufs- und Anwaltsrecht.
Bekannt ist er vor allem den fortgeschrittenen Studierenden, die ihren Schwerpunkt im Bereich Informations- und Medienrecht haben. Er kommentiert die DSGVO im Heymanns-Kommentar, dessen Mitherausgeber er unter anderem ist, und schrieb ein Lehrbuch zusammen mit PD Dr. Giselher Rüpke und Dr. Jens Eckhardt zum Datenschutzrecht. Derzeit arbeitet er an einem Lehrbuch zum Medienrecht, das im Jahr 2020 erscheinen soll.
In der Diskussion um die Reformierung der juristischen Ausbildung setzt er sich dafür ein, dass die anwaltliche und Beraterperspektive stärkere Berücksichtigung findet.

Geboren in Sachsen, 18 Jahre in Bochum verbracht, lehrt Professor Dr. Holm Putzke seit April 2010 Strafrecht an der Universität Passau, seit August 2016 außerdem als außerplanmäßiger Professor an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden.
Holm Putzke publiziert regelmäßig zu unterschiedlichen Themen des Straf- und Strafprozessrechts und ist Autor mehrerer Bücher, darunter „Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben“, „Examinatorium Strafrecht AT“ (gemeinsam mit Bernhard Hardtung) und Strafprozessrecht (gemeinsam mit Jörg Scheinfeld). Er ist Autor und Mitherausgeber des im Nomos-Verlag erschienenen Kommentars zum Anti-Doping-Gesetz und des Beck’schen Online-Kommentars zum Jugendgerichtsgesetz sowie Kommentator im Münchener Kommentar zur StPO und im AnwaltKommentar zum StGB. Daneben ist er Mitherausgeber bzw. Redaktionsmitglied der Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) und der Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS).
Für die EU und OSZE war er als Berater tätig in Estland, Bosnien-Herzegowina sowie Kasachstan und zudem Sachverständiger u. a. für den Deutschen Bundestag. Forschungs- und Lehraufenthalte führten ihn nach Polen, Russland, Ungarn, in die USA und nach China.
Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit gehören neben dem Straf- und Strafprozessrecht das Wirtschaftsstrafrecht, das Medizinrecht, das Sportstrafrecht, das Jugendstrafrecht sowie das Disziplinarrecht für Beamte. Bundesweit bekannt wurde Putzke 2008 mit mehreren Aufsätzen zur männlichen Genitalverstümmelung – er gilt als einer der prominentesten Kritiker in Deutschland und als „geistiger Vater“ des „Beschneidungsurteils“ des LG Köln, worin das Gericht im Jahr 2012 – unter Berufung auf Putzkes wissenschaftliche Position – feststellte, dass medizinisch nicht notwendige Zirkumzisionen bei nicht einwilligungsfähigen Kindern strafrechtswidrig sind, selbst wenn die Eltern zugestimmt haben, was den Bundestag in einem Schnellverfahren dazu bewog, § 1631d BGB zu verabschieden.
Neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer hat er sich auch einen Namen als Strafverteidiger gemacht. Ehrenamtlich engagiert Putzke sich als stellvertretender Vorsitzender des Bundessport- und Schiedsgerichts beim Bund Deutscher Radfahrer e.V., bei der CSU im Kreisverband Passau-Stadt, von dem er im Mai 2017 zum Vorsitzenden gewählt wurde, und als Bezirksvorsitzender des Arbeitskreises Juristen Niederbayern.

Prof. Dr. Meinhard Schröder ist seit 2016 Ordinarius für Öffentliches Recht, Europarecht und Informationstechnologierecht an der Universität Passau.
Neben seiner Lehrtätigkeit u. a. im Examenskurs ist er Kommentator in vielen verschiedenen Teilbereichen des Öffentlichen Rechts: Er kommentiert im Standardwerk von Streinz zum EUV/AEUV Vorschriften zum Binnenmarkt und zum Datenschutz, im BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern die „Elektronische Fußfessel“ (Art. 34 PAG) und im 2019 erscheinenden, von Schoch/Schneider herausgegebenen Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz die §§ 36 – 38. Im ebenfalls 2019 erscheinenden Lehrbuch zum Bayerischen Landesrecht, herausgegeben von Huber/Wollenschläger, übernimmt er die Darstellung zum Bayerischen Kommunalrecht.
Neben Themen des deutschen und europäischen Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht setzt sich Schröder in jüngerer Zeit verstärkt mit Rechtsfragen der Digitalisierung auseinander. So hat er etwa die Regulierung von Social Bots untersucht und Rahmenbedingungen der Digitalisierung der Verwaltung aufgezeigt.

Prof. Dr. Urs Kramer ist seit 2008 Vertreter und seit 2009 Inhaber der Lehrprofessur für Öffentliches Recht an der Universität Passau und seit 2015 geschäftsführender Direktor der Forschungsstelle für deutsches und internationales Eisenbahnrecht.
Seinen wissenschaftlichen Schwerpunkt setzt er im Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht, vor allem im Polizei- und Ordnungs- sowie im Wirtschaftsverwaltungsrecht und dort insbesondere im deutschen und europäischen Eisenbahnrecht.
Bekannt ist er unter Studierenden wegen seiner prägnanten Abhandlung des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts (Reihe „Jurakompakt“, 3. Aufl., 2016), in der er das insoweit examensrelevante Wissen darstellt, sowie für das im Schwerpunktbereich relevante Lehrbuch zum Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht (7. Aufl., 2019) und die zugehörigen Lehrangebote bei der „Virtuellen Hochschule Bayern“. Wegen seiner besonders engagierten und erfolgreichen Tätigkeit im Rahmen des universitären Repetitoriums wurde ihm nicht nur der Preis für gute Lehre von der Universität Passau, sondern darüber hinaus im Januar 2014 der Ars legendi-Preis für exzellente Hochschullehre verliehen. Es ist die höchste nationale Auszeichnung in diesem Bereich.
Abseits des Lehrbetriebs legte er mit seiner Dissertation über das Recht der Eisenbahninfrastruktur den Grundstein für seine umfangreiche Kompetenz im Eisenbahnrecht. Auf diese greifen die im Eisenbahnwesen maßgeblichen Akteure, namentlich die Eisenbahnaufsichtsbehörden, die zuständigen inländischen und ausländischen Verkehrsministerien, die großen und mittelständischen Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, regelmäßig zurück.

Prof. Dr. Werner Beulke war von 1980 bis 2011 Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht sowie Kriminologie an der Universität Passau. Aufgrund seiner langjährigen Verdienste inner- und außerhalb des Hörsaals ist es dem Juristen eine Ehre, dass er von Beginn an Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats war.
Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte hat er einerseits im materiellen Strafrecht sowie dem Strafprozessrecht, andererseits im Jugendstrafrecht. Darüber hinaus widmete er sich in den letzten Jahren verstärkt dem Wirtschaftsstrafrecht.
Bekannt ist er bei Studierenden unter anderem durch die im Verlag C.F. Müller Verlag erschienenen Klausurenkurse im Strafrecht und durch die Lehrbücher im Strafrecht AT und Strafprozessrecht. Diejenigen, die sich auch im universitären Schwerpunkt mit dem Strafrecht befassen, kennen ihn auch durch das im Verlag Kohlhammer publizierte Lehrbuch im Jugendstrafrecht . Er kommentiert zudem im Heymanns-Kommentar zur StPO die Einleitung sowie die §§ 137 – 149 (Verteidigung).
Seit seiner Pensionierung im März 2011 kümmert er sich – teilweise nunmehr in Koautorenschaft – um die Aktualisierung seiner regelmäßig erscheinenden Publikationen, wirkt zudem an Festschriften mit und arbeitet als Gutachter, Berater sowie Verteidiger in Wirtschaftsstrafsachen.
