Wer kann Beiträge in Der Jurist veröffentlichen?


Es werden Beiträge von Studenten der Rechtswissenschaft, wissenschaftlichen Mitarbeitern und anderen Interessierten für das Auswahlverfahren angenommen.

Was wird veröffentlicht?


Der Jurist veröffentlicht Seminararbeiten, Urteilsrezensionen und Aufsätze.

Wie funktioniert das Auswahlverfahren?


Zunächst urteilt die inhaltliche Redaktion über die grundsätzliche Veröffentlichungstauglichkeit der Einsendung. Bei positivem Fazit werden zusammen mit dem Autor inhaltliche und formale Feinschliffe vorgenommen sowie eine Fußnotenkontrolle durchgeführt. Im letzten Schritt befasst sich der wissenschaftliche Beirat mit der Arbeit.
Zum Abschluss wird eine Fußnotenkontrolle durchgeführt.

Wo wird mein Artikel veröffentlicht?


Der Beitrag wird in der Zeitschrift Der Jurist veröffentlicht. Die Zeitschrift ist durch den Online-Shop von überall zu beziehen.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich bei Der Jurist veröffentliche?


Du kannst Deine erste Publikation vorweisen und kannst von unserem Partner Noerr zusätzlich mit einem Preisgeld belohnt werden. Der Jurist ist bundesweit bekannt und wird sich dafür einsetzen, dass Deine Arbeit nicht unbemerkt bleibt.


Was muss ich tun?


Formatiere Deine Arbeit nach unserem Leitfaden und schicke sie an autoren@der-jurist.de oder nutze das Formular auf unserer Homepage